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So wirst du bei uns Mitglied

Um bei uns mitspielen zu können, musst du auch Mitglied in einem unserer Stammvereine sein – näheres folgt weiter unten.

Mitgliedschaft im JFV Gifhorn e.V.:
Du füllst den Aufnahmeantrag für den JFV Gifhorn aus. Den Antrag bekommst du hier auf unserer Webseite.

Es gibt zwei Möglichkeiten den Antrag abzugeben:

  1. Den Aufnahmeantrag am PC ausfüllen, speichern und die Datei per Mail an unsere Mitgliederverwaltung senden. Die Mail ersetzt die Unterschrift.
    Hier die E-Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  1. Der Antrag kann aber auch ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und bei einem Übungsleiter oder Vorstandsmitglied abgeben werden.

Beantragung einer Spielerlaubnis:
Wenn du bei uns Fußball spielen möchtest, müssen wir für dich einen Spielerpass beim Niedersächsischen Fußballverband (NFV) beantragen. Um deinen Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen von dir:

  • ausgefüllten Mitgliedsantrag Stammverein, sofern noch kein Mitglied,
  • ausgefüllten Mitgliedsantrag JFV Gifhorn,
  • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis NFV, [ Link zum Formular ]
  • Kopie der Geburtsurkunde oder Reisepass

lbl pdfAufnahmeantrag
des JFV Gifhorn
[ Pdf-Dokument - 266 KB ]

Antrag auf Erteilunglbl pdf
einer Spielerlaubnis
[ Pdf-Dokument - XX KB ]

Mitgliedschaft im Stammverein

Um im JFV Gifhorn aufgenommen zu werden, musst du ebenfalls Mitglied in einem unserer vier Stammvereine sein. Grundsätzlich solltest du in den Verein eintreten, der zu deinem Wohnort gehört oder der deinem Wohnort am nächsten ist.

Klick auf das Logo des zutreffenden Vereins um nähere Infos über die jeweilige Mitgliedschaft zu erhalten. Du wirst dann auf die entsprechende Seite des Stammvereins weitergeleitet:

Bitte beachte auch die Satzungen und Ordnungen des JFV und der Stammvereine.

Kosten

Die Mitgliedschaft im JFV Gifhorn ist kostenlos.
Es werden allerdings die Mitgliedschaftsbeiträge des jeweiligen Stammvereins fällig. Die entsprechenden Beträge und Fälligkeiten findest du ebenfalls auf den Webseiten unserer Stammvereine

Kündigung

Die Mitgliedschaft endet …

  1. für aktive Fußballer automatisch beim Erreichen der Altersgrenze ab der die Spielberechtigung für Juniorenmannschaften erlischt oder
  2. durch Kündigung vor Erreichen der Altersgrenze. Die Kündigung ist dem JFV Vorstand schriftlich mitzuteilen. Sie ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Abschluss der Hin-Serie (31.12.) oder zum Saisonende (30.06.) möglich.
  3. mit Beendigung der Mitgliedschaft im Stammverein.

logo jfv 0624Kontakt

  JFV Gifhorn
  An der Masch 4
  38518 Gifhorn-Wilsche

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